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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025

  1. Allgemeines
    1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    1.2 Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    1.3 Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung oder eines Rechts stellt keinen Verzicht auf künftige Ansprüche dar.
    1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser VL unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht
    2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Annahme durch uns erfolgt in Textform (z. B. E-Mail, Fax) oder durch Auslieferung der Ware.
    2.2 Maße, Zeichnungen, Gewichte, Angaben in Preislisten, Prospekten oder Katalogen sind annähernd und ohne Gewähr.
    2.3 Die rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
    2.4 Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen. Soweit wir aus Kulanz mangelfreie Ware zurücknehmen, erheben wir eine Pauschale von 10 % des Nettorechnungsbetrags, mindestens jedoch 20 EUR.

  3. Preise und Verpackung
    3.1 Alle Preise ab Werk/Lager in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    3.2 Bestätigte Preise gelten nur für die in der Auftragsbestätigung angegebene Menge.
    3.3 Für Vollkaufleute gelten die jeweils gültigen Listenpreise am Tag der Lieferung. Für Nichtkaufleute gilt dies, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
    3.4 Bei Vollkaufleuten sind wir berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich die maßgeblichen Kostenfaktoren (z. B. Rohstoff- oder Transportkosten) nachträglich erhöhen. Bei Nichtkaufleuten greift die Preisänderungsklausel nur bei Lieferungen mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss.
    3.5 Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

  4. Lieferung und Gefahrtragung
    4.1 Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert berechnet.
    4.2 Lieferfristen und –termine sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
    4.3 Die Gefahr geht mit Verlassen unseres Lagers/Werks auf den Besteller über, auch wenn wir eigene Transportmittel einsetzen.

  5. Leistungshindernisse
    5.1 Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt erforderlicher Einfuhr-/Ausfuhrlizenzen und behördlicher Genehmigungen.
    5.2 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unverschuldeten Hindernissen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Störung zu verschieben oder ganz/teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche des Vertragspartners entstehen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann der Vertragspartner nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

  6. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    6.1 Unsere Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht auf der Rechnung anders vermerkt.
    6.2 Bei Aufträgen unter 150 EUR netto (178,50 EUR brutto) fällt eine Bearbeitungsgebühr/Mindermengenzuschlag von 8,50 EUR netto zuzüglich USt. an.
    6.3 Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto verfügbar ist.
    6.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    6.5 Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Alle offenen Forderungen werden dann sofort fällig.
    6.6 Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die unsere Kreditwürdigkeit in Frage stellen, können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für alle Forderungen verlangen und die Lieferung bis Erfüllung verweigern. Erfolgt die Sicherheitsleistung nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Vollkaufleuten nicht zu.

  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
    7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, soweit dabei die Forderungsabtretung und die vorbehaltene Eigentumsübertragung auf seine Abnehmer schriftlich erklärt wird und die eingenommenen Beträge separat verwahrt und sofort an uns weitergeleitet werden.
    7.3 Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrags an uns ab.
    7.4 Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
    7.5 Auf Verlangen hat der Kunde Auskunft über seine Abnehmer und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen vorzulegen.
    7.6 Realisieren wir unser Eigentumsvorbehalt (z. B. durch Pfändung), gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.

  8. Produkthaftung
    8.1 Unsere Produkte sind Naturprodukte oder deren Verarbeitungen und ausschließlich für den gewerblichen/industriellen Gebrauch bestimmt. Für andere Einsatzzwecke übernehmen wir keine Haftung.
    8.2 Auf Anfrage stellen wir sämtliche uns bekannten Informationen über spezifische Gefahren und Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. Beim Einzelhandelsvertrieb hat der Kunde vorab zu klären, ob eine uneingeschränkte Verwendbarkeit für Endverbraucher gewährleistet ist.

  9. Gewährleistung
    9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen; andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
    9.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige oder ordnungsgemäße Rüge, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
    9.3 Bei eigenmächtiger Veränderung oder Bearbeitung der Ware erlöschen Gewährleistungsansprüche.
    9.4 Geringfügige, handelsübliche Abweichungen (z. B. Farbe, Gewicht, Maße) begründen keinen Mangel.
    9.5 Ist eine Mangelrüge berechtigt, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Rücksendungen dürfen nur nach Aufforderung erfolgen; wir holen die Ware auf unsere Kosten ab.
    9.6 Bei unberechtigter Rüge und dennoch erfolgter Rücksendung können wir eine Prüf- und Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % des Nettowarenwerts (mindestens 20 EUR) sowie weitere Rücksendekosten in Rechnung stellen.

  10. Schadensersatz
    10.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    10.2 Bei Verzug oder Unmöglichkeit ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch 10 % des Rechnungswertes der betroffenen Lieferung.
    10.3 Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
    10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  11. Datenspeicherung
    Der Vertragspartner willigt ein, dass wir seine geschäftsnotwendigen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch speichern und verarbeiten.

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    12.1 Erfüllungsort für Lieferung ist der Versandort der Ware; für Zahlungen unser Geschäftssitz.
    12.2 Sind die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz (Burg/Sachsen-Anhalt). Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

  13. Anzuwendendes Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  14. Schlussbestimmungen
    14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    14.2 Die Parteien verpflichten sich, statt der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    14.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.